Im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (MWIDE) stellte das Land NRW für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 80 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung.
Die Stadt Jülich konnte über diese sogenannte „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses abrufen.
Mit Hilfe der ersten Kompensationsmittel konnten im Laufe des Frühjahres 2022 vier vollelektrische Nutzfahrzeuge, unter anderem für die städtischen Bauhöfe, angeschafft werden. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme planten Eva Strehl (Klimaschutzmanagerin) und Claudia Tonic-Cober (Mobilitätsmanagerin) ein, einen Teil der in 2023 zur Verfügung stehenden Kompensationsmittel für die Anschaffung und die Installation von Ladepunkten die Bauhöfe zu nutzen.
Neben zwei weiteren Radservicestationen für das Stadtgebiet, wurde von den Restmitteln die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik realisiert.
Durch diese Maßnahme ist es möglich, Straßenraum energie- und kostensparend zu beleuchten und Angsträume zu vermeiden. Straßenraum, der wohlmöglich aufgrund von Energiesparmaßnahmen zukünftig phasenweise hätte nicht beleuchtet werden können, bleibt somit uneingeschränkt nutzbar. Darüber hinaus hat die Maßnahme einen positiven Effekt auf den Haushalt 2023, da Energiekosten gesenkt werden können.
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