Start Nachrichten Rathaus Ehrenamtliche Jugendarbeit gefragt

Ehrenamtliche Jugendarbeit gefragt

Obwohl schon Stellen besetzt werden können, fehlt es noch an einigem Betreuungspersonal für die Jugendarbeit in den Dörfern. Das teilt der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport mit.

90
0
TEILEN
Logo der Stadt Jülich. Grafik: Stadt Jülich
- Anzeige -

In den größeren Dörfern gibt es das Interesse, die ehrenamtliche Jugendarbeit zu aktivieren. Die Verwaltung hat bereits Schritte zur Identifizierung des Bedarfs unternommen. Aufgrund der Corona-Lockerungen können die Vorhaben nun in die Umsetzung gehen.

In Stetternich haben drei junge Mädchen die Jugendleiterschulungen besucht und werden voraussichtlich Ende Mai mit einer Kindergruppe starten.

- Anzeige -

In Kirchberg wurde eine Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen gemacht. 22 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren haben ernsthaftes Interesse gezeigt. Hier werden nun Betreuungspersonen gesucht.

In Welldorf, Güsten und Selgersdorf werden die Planungsgespräche mit den Ortsvorstehern wieder aufgenommen.

Zurzeit ist die Stelle der Mobilen Jugendarbeit in Barmen, Bourheim und Koslar vakant. Trotz mehrfacher Ausschreibung konnte die Stelle nicht nachbesetzt werden.

TEILEN
Vorheriger ArtikelAngesegelt
Nächster ArtikelDen Ernstfall demonstriert
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here