Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Im Einzelfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1000 Euro verhängt werden.
Jeder Hunde- / Pferdehalter – auch in den Stadtteilen – hat den Kot seines Tieres zu entfernen. Deshalb sollte jeder Hunde- / Pferdehalter entsprechende Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Außerdem gehören die gefüllten Hundekotbeutel oder anderen Aufnahmebehältnisse in die Restmülltonnen und nicht als „Wurfgeschosse“ in die Bäume oder Büsche. Und sollten keine Restmülltonnen in der direkten Nähe stehen, dann müssen die Beutel / Aufnahmebehältnisse – wie jeder andere Müll auch – solange mitgeführt werden, bis sie richtig entsorgt werden können. Natürlich ist das nicht angenehm.
Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeitende der Stadt Jülich zur Anzeige gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
„Ein herzliches Dankeschön“, so heißt es in dem Schreiben „sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.“