Das Wahlamt der Stadt Jülich weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld gestellte Briefwahlanträge zum Beispiel per Email, mit dem Online-Formular oder einem Vordruck, weiterhin gültig sind und bearbeitet werden. Eine erneute Beantragung der Briefwahl mittels des auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen Aufdrucks ist nicht erforderlich und führt zu nicht unerheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Das Wahlamt bittet weiterhin um Geduld, da die Briefwahlunterlagen erst nach Druck und Auslieferung der Stimmzettel versendet werden können. Das wird frühestens im Laufe der ersten Februarwoche der Fall sein.