Start Stadtteile Jülich Aktionstag für inklusive Begegnung

Aktionstag für inklusive Begegnung

Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich feiert 40 Jahre Engagement für Inklusion in Jülich

166
0
TEILEN
Mit dem AKI unterwegs, um die Verkehrssituation für Menschen mit Behinderungen auf den Prüfstand zu stellen. Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) feiert in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen. Mit den Mitgliedsorganisationen laden die Sprecherin des AKI, Nina Czeczatka, und der Sprecher Christoph Beckers die Jülicherinnen und Jülicher am Samstag, 7. Mai, von 10 bis 14 Uhr ein zu einem „Aktionstag der inklusiven Begegnung“ auf den Kirchplatz in der Innenstadt Jülichs. An Informationsständen präsentieren Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe ihre Arbeit und ihr Engagement für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Eine Besonderheit ist an diesem Aktionstag das „Mobil der Begegnung“ des Landschaftsverband Rheinland. Das „Mobil der Begegnung“ ist eine mobile und auch für Menschen im Rollstuhl zugängliche Aktionsfläche mit Bühne in Form eines ausklappbaren Anhängers. Mit seinem Mobil schickt der LVR Mitmachangebote und somit auch die Idee des „Tags der Begegnung“ auf die Reise durch das Rheinland: Hier erfahren die Gäste, wie man mit und ohne Behinderung zusammenleben und auch Spaß haben kann. Das Mobil ermöglicht unkompliziert Einblicke in verschiedene Lebenswelten. Ein besonderes Anliegen des LVR ist es, viel Raum für die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Das „Mobil der Begegnung“, das seit 2018 durch das Rheinland tourt, vermittelt, wie Inklusion funktionieren kann.

- Anzeige -

Das Europäische Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit e.V (EUKOBA) aus Linnich wird ebenfalls mit einem Stand vertreten sein. Hier können Besucherinnen und Besucher mit Hilfe verschiedener Hilfsmittel selbst spüren und erleben, wie sich der Alltag eines Menschen mit Handicap gestaltet und werden somit sensibilisiert für das Thema Inklusion. Die Schirmerschule wird mit einem Waffel- und Kaffeeverkaufsstand vertreten sein. Das Stammhaus wird selbst getöpferte Friedenstauben verkaufen. Der Erlös geht an die Ukraine-Hilfe der Gruppe Jükrainer in Jülich. Die integrative Kindertagesstätte Steppke aus Hasselsweiler bietet Kinderschminken an und verkauft Popcorn aus der Popcornmaschine.

„Wir hoffen auf gutes Wetter und viele Besucherinnen und Besucher“, sagt Beatrix Lenzen, städtische Sozialplanerin und Geschäftsführerin des Inklusionsbeirates AKI, „und auf Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern über das Thema Inklusion und barrierefreie Innenstadtgestaltung. Die Stadt Jülich steht vor einigen großen Umgestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren und wir freuen uns, dass wir nun gemeinsam die große Chance haben, unsere Stadt so zu gestalten, dass alle Menschen, egal welcher individueller Voraussetzungen, sich hier willkommen und wohl fühlen können und vor allem Jülich als Einkaufsstadt und Erlebnisort genießen werden.“

Informationen zum Arbeitskreis für ein inklusives Jülich sind zu erhalten im Fachbereich für Sozialplanung, Demografie, Inklusion und Integration unter Tel. 02461 / 63-239 (Beatrix Lenzen) oder E-Mail: [email protected]

Lesen Sie über die „Geschichte“ des AKI

TEILEN
Vorheriger ArtikelDie aktuellen Corona-Zahlen
Nächster ArtikelZensus im Briefkasten
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here