Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass in der Sitzung des Stadtrates im Dezember eine zeitweise Duldung von Grabschmuck jeglicher Art auf oder neben Rasenreihengrabstätten bis zum Sonntag, 28. Februar, beschlossen wurde.
Die Angehörigen werden nun gebeten diesen Grabschmuck bis zu dem oben genannten Zeitpunkt zu entfernen.
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Abgelegter Grabschmuck wird ab März ohne den Anspruch auf Aufbewahrung und Herausgabe durch die Stadt Jülich abgeräumt und entfernt.