Start Nachrichten Premiere: Kommunalwahl-Stream

Premiere: Kommunalwahl-Stream

Die Kommunalwahlen im Jahr 2020 finden in einem besonderen Jahr statt. Ein Jahr, in dem keine Veranstaltung ohne Hygienekonzept, Einschränkungen für die Besucher und genaueste vorherige Planungen auf die Beine gestellt werden kann. So ist es auch, wenn am Sonntag, 13. September, die Kommunalwahlen anstehen. Doch das geht auch anders: Denn das Jahr 2020 steht auch für die Digitalisierung und so streamt der Kreis Düren das Geschehen am Wahltag erstmals live ins Netz – kostenfrei.

304
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Jeder, der sich für Kandidaten, Stimmung und Ergebnisse interessiert, hat die Möglichkeit, dabei zu sein – und das bequem von Zuhause, ohne Einschränkungen, Mundschutz oder Abstand. Per Live-Stream via Youtube und auf der Homepage des Kreises Düren wird das Bild aus dem Kreishaus erstmals ins Internet übertragen. Ab etwa 18:30 Uhr können alle Interessierten unter www.youtube.de/kreisdueren oder auf der Homepage des Kreises Düren auf www.kreis-dueren.de dem Geschehen im Kreishaus live folgen. Es werden neben der Veranstaltung auch die Ergebnisse eingeblendet, die ebenfalls unter https://wahlen.votemanager.de/ abgerufen werden können.

In einem Jahr, das nicht 2020 lautet, hätten zudem die Türen des Kreishauses für alle Interessierten am Wahlabend offen gestanden. Doch in diesem Jahr muss die Anzahl der Personen den Corona-Bedingungen stark begrenzt werden. Eine vorherige Anmeldung unter www.kreis-dueren.de/wahlabend bis Mittwoch, 9. September, ist zwingend erforderlich. Ohne Anmeldung und Bestätigung kann kein Zutritt gewährt werden. Alle Gäste, die vor Ort dabei sein möchten, müssen außerdem ihre Kontaktdaten zwecks einer möglichen Corona-Infektions-Ketten-Nachverfolgung angeben und die Verhaltensregeln während der Veranstaltung akzeptieren. Es werden feste Plätze in unterschiedlichen Räumen zugewiesen und auch ein Mund-Nase-Schutz ist erforderlich. Das teilte der Kreis Düren mit.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here