Start Nachrichten Polizeibeamte in Kirchberg angegriffen

Polizeibeamte in Kirchberg angegriffen

Ein Einsatz wegen einer Ruhestörung am Samstagabend zog eine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach sich.

630
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 23:30 Uhr fuhren Polizeibeamte nach Kirchberg, da es dort sehr laut sein sollte. Kurz darauf fanden sie den Ursprung der Ruhestörung in der Straße Im Knüppelchen: Ewa zehn Personen feierten im Garten eines Wohnhauses.

Die Beamten ermahnten zur Ruhe und baten darum, die Feierlichkeiten ins Innere der Wohnung zu verlegen. Als sie gerade wieder abrücken wollten, folgte ihnen ein 55-jähriger Partybesucher, der in aggressiver Stimmung war und sein Missfallen gegenüber der polizeilichen Maßnahme ausdrücken wollte. Dabei unterschritt er immer wieder die gebotene Distanz zu den Polizisten, ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem redete er in respektloser und teils beleidigender Manier mit den Beamten.

- Anzeige -

Schließlich baute er sich derart bedrohlich vor einem der Polizisten auf, dass dieser den 55-Jährigen mit einem Stoß gegen dessen Brust auf Abstand brachte, um einen Angriff zu verhindern. Daraufhin lief ein anderer Partygast mit gehobenen Fäusten auf die Beamten zu. Die Polizisten konnten eine Eskalation der Lage verhindern und riefen zur Unterstützung weitere Beamte hinzu. Als diese eingetroffen waren, nahm man den 55 Jahre alten Mann in Gewahrsam. Auf der Wache in Jülich wurde ihm eine Blutprobe entnommen, der Atemalkoholwert lag zuvor bei 1,18 Promille. Kurz darauf konnte der Beschuldige die Wache wieder verlassen. Sein respektloses Verhalten und der Angriff auf den Beamten ziehen Strafanzeigen nach sich, die zu empfindlichen Geldstrafen führen können.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here