Start Nachrichten Politik ZUE kurz vor der Vertragsabschluss?

ZUE kurz vor der Vertragsabschluss?

0
0
TEILEN
Foto: Dorothée Schenk | Archiv
- Anzeige -

Über die Zahl der Geflüchteten, die aktuell in Jülich beheimatet sind, legte die Verwaltung im jüngsten Sozialausschuss einen Sachstand vor. Von 850 ist die Zahl der Geflüchteten auf 810 gesunken. Inzwischen kämen, so erläuterte Sozialdezernent Thomas Mülheims, vermehrt Menschen mit gesundheitlichen Schwierigkeiten.

Das Flüchtlingsheim in Mersch ist bezugsfertig. In Güsten soll die Unterkunft um 40 Plätze aufgestockt werden. Hier laufen die Planungen. Verzögerungen habe es gegeben, erläuterte Mülheims, weil Leitungen zum Teil angepasst werden müssen. In Selgersdorf würden ebenfalls erste Planungen für weitere Containeraufstellungen laufen, die dann ausgeschrieben werden könnten. Auf Nachfrage zur Zentralen Unterkunftseinrichtung (ZUE) erklärte der Dezernent, dass nach Kenntnis der Verwaltung der Vertrag zwischen Bezirksregierung und Grundstückseigner bald abgeschlossen sein werde. „Grundsätzlich geht die Verwaltung noch davon aus, dass spätestens im nächsten Jahr die ZUE fertiggestellt ist und damit keine Zuteilungen von Flüchtlingen mehr erfolgt“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

- Anzeige -

Der Verwaltungsvorlage zufolge wird zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung der Sozialkarte für Geflüchtete nicht erfolgen. Der Aufwand sei groß. Die Verwaltung müsste mit neuer Software ausstatten ausgestattet werden außerdem würde es nur wenige betreffen, da die meisten Geflüchteten in Jülich bereits Konten hätten, über die beispielsweise Mietzahlungen laufen würden. „Die Bezahlkarte würde diese Menschen schlechter stellen“, sagte Mülheims. „Es heißt nicht, dass wir sie gar nicht wollen. Ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.“ Man wolle die weitere Entwicklung – ZUE, Anzahl der Geflüchteten in Jülich, die eine Bezahlkarte bekommen würden – abwarten, um dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf die Bezahlkarte umzusteigen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here