Die derzeitigen Inzidenzzahlen erlaube lediglich eine beschränkte Nutzung der offenen Badestelle, die an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden ist. Das teilt die Stadt Jülich mit. So sind aktuell maximal 100 Personen pro Tag zwischen 8 und 22 Uhr zugelassen. Die Zutrittsregelung erfolgt über kostenlose Tagestickets, die über das Online-Ticket-System. Dieses ist über die Internetseite www.badestelle-barmen.de erreichbar. Die Karten können auch telefonisch unter der Hotline 02461 63428 gebucht werden.
Darüber hinaus weist die Stadt Jülich darauf hin, dass Termine, die kurzfristig doch nicht genutzt werden, storniert werden können. Die kostenlosen Tagestickets können von einer Person für maximal fünf weitere Personen gebucht werden. Ausnahme sind Kinder unter 6 Jahren: im Familienverbund benötigen diese kein eigenes Ticket. Das kostenlose Ticket sei beim Besuch der offenen Badestelle mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen – ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der offenen Badestelle.
Informationen zu den aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung unter www.juelich.de/coronavirus. Die Regelungen zum Barmener See sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Jülich unter www.juelich.de/oeffentlichebekanntmachungen zu finden.
Das Ticketsystem, das vor einer erneuten Ausbreitung des grassierenden Corona-Virus schützen soll und mit einer Beschränkung der Personenanzahl am See verbunden ist, sorgt in Teilen der Bevölkerung für Unmut. Hauptgrund: Die Tickets sind begehrt und entsprechend schnell weg. So ist mittlerweile in den sozialen Nutzwerken mittlerweile ein Gespräch zwischen Barmenern zu lesen, wann genau die Tickets für den nächsten Tag – es ist immer zwei Tage im Voraus buchbar – freigeschaltet werden, um noch die Möglichkeit zu haben, den Wunschtermin zu ergattern.
Auch ohne Ticket kann man zum See
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Die Tickets werden nur für die offene Badestelle – also nur für den kleinen Strandabschnitt – benötigt. Darauf macht Achim Maris von der Stadt Jülich aufmerksam. „Nur, wer sich an dieser Stelle mit einem Badetuch hinlegen und ins Wasser möchte, braucht dieses Ticket“, sagte dieser. Das Spazieren rund um den See ist somit absolut kein Problem und auch ohne Ticket erlaubt.
Bei einer Ausschusssitzung der Stadt fragte Heinz Frey (UWG JÜL) nach, ob in Hinblick auf die niedrigen Inzidenz-Zahlen bald Lockerungen möglich seien. Dezernent der Stadt, Richard Schumacher, sagte, dass es zwei Meinungen zu der Regelung gäbe. Die eine Seite befürworte die Regelung, die andere Seite lehne sie ab. „Das Ticketsystem orientiert sich an der Fläche, auf der sich die Menschen aufhalten. Das Kontingent könnte in Zukunft erhöht werden“, sagte er weiter und machte auf die Neuerung aufmerksam, dass Termine nun auch kurzfristig storniert werden können. Für Frey schien damit die Frage nicht beantwortet. Er setzte nach, dass die Barmener es teils seit Generationen zu schätzen wüssten, den See spontan besuchen zu können. Bürgermeister Axel Fuchs verlegte die weitere Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung mit der Begründung, dass es sich bei dem Barmener See um eine Liegenschaft handle. Anwesende Bürger und die Presse konnten so das Gespräch nicht weiter verfolgen.
Weitere Regeln am Barmener See
Das Verlassen der Wege ist im Naturschutzgebiet verboten. Das Baden im See ist nur an der entsprechend gekennzeichneten offenen Badestelle erlaubt. Die leider sehr häufig zu beobachtende Nutzung kleiner „Buchten“ zum Beispiel zum Picknicken, Sonnenbaden oder als Zugang zum Baden im See ist strikt verboten. Regelmäßig werden daher rund um den See Kontrollen (Ordnungsamt / Polizei) durchgeführt. Die Missachtung der Regeln kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für das gesamte Gebiet gilt, dass das Betreten und Baden auf eigene Gefahr erfolgt. Es findet – auch an der offenen Badestelle – keine Badeaufsicht statt. Die Stadt Jülich haftet nicht für waldtypische Gefahren (z.B. Eichenprozessionsspinner, Ahorn-Rußrindenkrankheit, Riesenbärenklau, Biberverbiss). Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser. Es sind keine Pferde auf dem Rundweg gestattet. Verboten sind zudem Grillen, offenes Feuer, „wildes“ Liegen, Lagern und Zelten sowie Partys mit lauter Musik. Und selbstverständlich sind Abfälle wieder mitzunehmen.