Start Nachrichten Politik Ideen zur Innenstadtbelebung in Jülich

Ideen zur Innenstadtbelebung in Jülich

TEILEN
UWG JÜL - Unabhängige Wählergemeinschaft Jülichs überparteiliche Liste
UWG JÜL - Unabhängige Wählergemeinschaft Jülichs überparteiliche Liste
- Anzeige -
  1. kurzfrisitg:
    • Fahrradstadt Jülich
    • Abstellplätze (aktuell läuft ja das Programm)
    • Fahrradservice – und hier noch einmal verdeutlicht, dass es noch konkreter geht:
      Gepäcksafe, -depot, Gepäckdienst, Luft-  und Ladestation, Sofortreparatur, ev. gar  eine Waschstation für Fahrräder, Leihstation für Einkaufskörbe, bzw.   Fahrradtransportkörbe, …
    • bewachter Fahrradparkplatz (gerade auch für E-bikes, die man nicht eiunfach irgendwo unbewacht hinstellt)
    • Sauberkeit der Innenstadt
    • Von kleinen Maßnahmen bis zu Umbauaktionen
    • Stabsstelle (bürgerschaftliches Engagement)
    • Vielfältige Maßnahmen (s. Konzeptpapier)
  2. mittelfristig:
    • Hauptachse: Walramplatz, Marktplatz, Kölnstraße
      • Altes Rathaus mit entsprechenden Einrichtungen (Verkauf sinnvoll und UWG war immer dafür) (läuft ja aktuell mit dem geplanten Neubau Kreishaus)
      • Walramplatzmit Lebensmittel ursprünglich (Kaisers bedroht) nicht sinnvoll – jetzt neue Situation: Da kein LEH-markt im Neune Kreishaus kommt, Kaiser weg ist, macht eine hochwertiger Verbrauchermarkt Sinn
    • Marktplatz beleben
      • Gastronomie
      • Pavillons
      • Marktordnung ändern
      • Fahrrad, s.o.
    • Nahversorgung auf den Dörfern verbessern, Kunden an Jülich binden (s.o. Verzahnung, Bürgerbus, Fahrrad, Lieferdienst, Holdienst…)
    • Runder Tisch Innenstadt, ArbeitskreisNahversorgung und Bürgerengagement
  3. langfristig:
    • Bestehende Geschäfte attraktiver machen, ausbauen (u.a. REAL, REWE)
    • Kaufland brauchen wir nicht – Flächen für Lebensmitteleinzelhandel genug – Frage: wo fehlt sie dennoch?
    • Bahnanschluss direkt nach Aachen und Düsseldorf.
- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here