Der Termin steht fest: Am 23. Februar 2025 werden die Wahlberechtigten in Deutschland an die Urnen gerufen. In vorgezogenen Neuwahlen soll über die Besetzung des 21. Deutschen Bundestag entschieden werden.
Für diese Wahl werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Jülich ruft deshalb dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Als Mitglied des Wahlvorstandes besteht die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung der Zukunft der Bundesrepublik Deutschland selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen.
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Zu den Aufgaben gehört es Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen und sie mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren. Anschließen gilt es, das Wahlergebnis festzustellen.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Stadt Jülich ein „Erfrischungsgeld“.
Wer Interesse hat kann sich beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461 / 63-375 / -348 / -376 oder per E-Mail [email protected]. In Kürze wird unter www.juelich.de auch ein entsprechendes Anmeldeformular verfügbar sein.