Der erste Versuch, eine Brachfläche im Bereich Kartäuserstraße/ Am Kreisbahnhof in der Vergangenheit zu bebauen, ist an einer Klage gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster monierte 2007 aufgrund eines Abwägungsmangels den Bebauungsplan für unwirksam. Nun soll die Stadtverwaltung den zweiten Anlauf starten, das Gebiet zu entwickeln – mit Gewerbeflächen hin zu den bestehenden Industriebetrieben und Wohnbebauung im rückwärtigen Teil. Das neue Gewerbegebiet wird dabei als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ festgesetzt, in dem nur solche Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören und ein in einem Mischgebiet zulässiges Emissionsverhalten aufweisen. Oder anders formuliert: Das Gewerbe soll die „neuen“ Nachbarn wie die bisherigen Anwohner der Merkatorstraße nicht stören, sondern im Gegenteil sogar noch besser abschirmen.
Gleichzeitig gab es von der Stadtverwaltung in der jüngsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich eine ganz klare Aussage: Die bestehenden Industrie- und Gewerbebetriebe am Rand des Areals werden nicht gefährdet. Der Ausschussvorsitzende Heinz Frey (UWG JÜL) ließ es sich aber nicht nehmen, von der Verwaltung eine „direkt Kommunikation“ einzufordern, „statt über die Zeitung zu kommunizieren“. Der Beigeordnete Martin Schulz stellte klar, dass zunächst allgemein ausgelotet werden sollte, ob überhaupt Interesse an einer Entwicklung des Areals bestehe. „Es wird noch eine lebhafte Diskussion geben“, sagte er mit Blick auf ausstehende Stellungnahmen von Fachbehörden sowie zahlreicher Gutachten, die eingeholt werden müssten.
Bis heute sei nicht geklärt, ob diese innenstadtnahe Brachfläche grundsätzlich entwickelt werden könne oder nicht. Mit dem einstimmigen Votum des Ausschusses ist es nun an den offizielle Stellen zu klären, welche Auflagen es gibt. „Die Bauleitplanung ist ergebnisoffen“, betonte Schulz, der auch eine offene Kommunikation zusagte. Das Plangebiet ist rund 15.000 Quadratmeter groß, davon sollen jeweils rund 37 Prozent für Gewerbe und Wohnungen genutzt werden.