„Das Anpassungsgeld, das so genannte APG, ist das zentrale Instrument für die Absicherung der in den Tagebauen und Kohlekraftwerken Beschäftigten. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass dieses Sicherheitsversprechen nun auf den vorgezogenen Kohleausstieg in NRW bis 2030 angepasst wird“, erklären der Bundestagsabgeordnete Dietmar Nietan (SPD) und der Betriebsratsvorsitzende des Tagebau Hambach, Matthias Dürbaum, gemeinsam.
Aufgrund des vorgezogenen Kohleausstiegs in NRW hatte der Bundestag auf Initiative der SPD in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungen für das Anpassungsgeld zu überarbeiten, damit das Sicherheitsversprechen für die Beschäftigten weiter gilt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Nietan nun mitgeteilt, dass man sich innerhalb der Bundesregierung auf eine überarbeitete Richtlinie für das Anpassungsgeld verständigt hat und diese nun seit dem 1.Oktober in Kraft getreten ist.
In der letzten Legislaturperiode wurde ein Anpassungsgeld für Beschäftigte ab 58 Jahren in den Kraftwerken und Tagebaue eingeführt. Nietan macht deutlich, dass der Kohleausstieg nicht aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, sondern vom Bundestag aus klimapolitischen Gründen beschlossen worden ist. „Dann brauchen die betroffenen Beschäftigten mit dem Anpassungsgeld auch eine Absicherung, dass sie nicht ins Bergfreie fallen, wenn der Arbeitsplatz durch den Kohleausstieg verloren geht, sondern die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken können“, erläutert Nietan.
„Bei der Umsetzung des Kohleausstiegs bis 2030 in NRW bleibt das Sicherheitsversprechen für die Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerken das zentrale Anliegen. Für die Betroffenen ist es existenziell, Planbarkeit für ihre eigene Existenzsicherung und verlässliche Zusagen zu erhalten. Es war deshalb dringend notwendig, dass das APG nun auf den vorgezogenen Kohleausstieg in NRW angepasst worden ist“, begrüßt Betriebsratsvorsitzender Dürbaum die Einigung in der Bundesregierung.