§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Grundsätzliches zuerst: „Stolpersteine“ erinnern an das Schicksal der Menschen, die während des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. So...
„Das ist krass, ich find‘ es total interessant hier.“ Der 10-Klässler Jeremy ist begeistert von seinem Besuch auf dem diesjährigen Berufsinfo-Markt der Stadt Jülich....
Eine Studie zum Schienenverkehr legt nahe, dass der Wirtschaftsstandort Rheinland – einer der größten europäischen Wirtschaftsräume – in der Verkehrsplanung des Bundes systematisch benachteiligt...
„Wer schreibt, der bleibt! Römische Inschriften in der Euregio“ so lautet der Titel der neuen Wanderausstellung im Schlosskeller des Museums Zitadelle Jülich. Am Sonntag,...
Vom 14. bis 17. April haben technikbegeisterte Jugendliche die Möglichkeit, sich jeweils von 10 bis 16 Uhr intensiv mit den Themen IT-Sicherheit und Cyber-Kriminalität...