Um trotz der verkürzten Fristen zur Bundestagswahl möglichst vielen Wahlberechtigten die Briefwahl zu ermöglichen, wird das Wahlbüro der Stadt Jülich zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten auch am Samstag, den 15. Februar von 9 – 12 Uhr geöffnet sein.
Das Wahlbüro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Neuen Rathauses. Dort können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt oder auch direkt vor Ort gewählt werden. Die Stadt bittet darum für die Briefwahl ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und möglichst die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 21. Februar um 18 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, den 22. Februar um 15 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen ausgestellt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.