Start Nachrichten Politik Ein Kandidat steht fest

Ein Kandidat steht fest

Die Kommunalwahl wirft ihre langen Schatten voraus. Jeden Monat wird der Herzog dieses Thema nun begleiten. Eine Besonderheit ist die Bürgermeisterwahl, die zeitgleich stattfinden wird. Während vor fünf Jahren sechs Kandidaten zur Wahl antraten, werden es in diesem Jahr im Höchstfall zwei Bewerber sein, zwischen denen die Wähler sich am 13. September entscheiden müssen.

546
0
TEILEN
Foto: AdobeStock
- Anzeige -

Amtsinhaber Axel Fuchs, der sich als parteiloser Überraschungskandidat in der Stichwahl 2015 durchgesetzt hatte, bewirbt sich um eine zweite Amtszeit. Per Anzeige suchen Bündnis 90 / Die Grünen seit Januar 2020 nach einem geeigneten Kandidaten, der vorzugsweise auch parteilos sein soll. Zwei Gründe benennt Grünen-Sprecherin Emily Willkomm-Laufs hierfür: Das Demokratieverständnis, dass wenigstens zwei Bewerber zur Wahl stehen sollten, und „im Bezug auf Klimaschutzziele ist Axel Fuchs nicht dem gefolgt, was er ursprünglich geplant hat“. Bislang sind allerdings noch keine Bewerbungen eingegangen. Da erst im Juni der Kandidat benannt werden müsse, ist die Bewerberliste nach Aussage der Sprecherin noch nicht geschlossen. Werde kein geeigneter Kandidat gefunden, würde man Axel Fuchs als Bewerber zum Gespräch eingeladen.

Abgesehen davon stellen sich wohl alle Fraktionen geschlossen hinter Axel Fuchs als Bewerber. Die Einschränkung erfolgt durch das verhängte Versammlungsverbot, weshalb bei CDU und FDP noch die offizielle Zustimmung der Mitglieder aussteht, die im März erfolgen sollten. Frank Radermacher, CDU-Parteichef, lässt aber keinen Zweifel daran, dass es nach fünfjähriger guter Zusammenarbeit einfach eine logische Folge sei. „Der Vorstandsbeschluss in Abstimmung mit der Fraktion an die Mitglieder wird lauten, dass die Partei keinen eigenen Kandidaten benennt“, sondern den Amtsinhaber unterstütze. Ebenso sieht die Entscheidung bei der FDP aus, für die Vorsitzender Wolfgang Steufmehl betonte, dass seine Partei sich bereits vor der Wahl 2015 für Axel Fuchs ausgesprochen habe und dies vorbehaltlich des Mitgliedervotums erneut tun werde. „Das wir im 1. Wahlgang die einzige Partei waren, die seine Kandidatur unterstützt hat, ist bekannt. Bei einem Unterschied vom 302 Stimmen zum Drittplatzierten war diese Unterstützung sicherlich mitentscheidend.“ Mit der Amtszeit Fuchs sei in Jülich eine Aufbruchstimmung spürbar gewesen und zukunftsorientierte Projekte wie der Brainergy Park seien angegangen worden. „Natürlich begleiten wir Axel Fuchs kritisch und stimmen nicht allen Entscheidungen freudig zu. Doch bleiben wir bei unserer Aussage, dass der Weg mit Axel Fuchs erfolgreich weitergehen soll.“

- Anzeige -

So äußert sich auch Katja Böcking, SPD-Vorsitzende, die bereits bei der Versammlung am 30. November die Rückversicherung der Mitglieder für eine Unterstützung von Axel Fuchs eingeholt hatte. Die Begründung ist auch hier die Leistung des amtierenden Bürgermeisters und die gute Zusammenarbeit mit der Partei, und letztlich habe er „viele angestoßene Projekte, die er zu Ende bringen können soll“. Heinz Frey als Fraktionsvorsitzender der JÜL nimmt ebenfalls für seine UWG in Anspruch, „ganz entschieden“ zur Wahl von Axel Fuchs beigetragen zu haben. Auch diesmal dürfe er sich der Unterstützung durch die JÜL sicher sein. „Wir sind nicht nur mit seiner Unterstützung unsererseits zufrieden, sondern auch mit seiner Arbeitsweise und mit dem Fortschritt, den Jülich seitdem genommen hat und den Jülich hoffentlich unter seiner weiteren Arbeit nehmen wird.“

Ab Mai stellt der HERZOG jeden Monat jeweils eine Frage an die Parteien der Herzogstadt.
Die Fragen kommen direkt von Ihnen!
Was interessiert Sie?
Welche Frage bestimmt, wo Sie Ihr Kreuz auf dem Wahlzettel machen?
Was ist für Sie das größte Fragezeichen der nächsten fünf Jahre?

Fragen können via Internet unter https://www.herzog-magazin.de/kommunalwahl-2020/ platziert werden, per Postkarte eingesandt werden an die Redaktion Herzog, Rochusstr. 36, 52428 Jülich, oder per Mail eingesandt werden unter [email protected].

Ab April können alle Jülicher mitentscheiden, welche Frage im Folgemonat gestellt werden soll.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here