§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Verba volant, scripta manent“ hätten die Römer wohl gesagt, als sie vor vielen hunderten von Jahren das damalige „Vicus Juliacum“ bewohnten. Heute heißt es...
Eine ganze Reihe vor der Tür geparkter Drahtesel verriet schon fast, worum es hier ging: Gemeinsam hatten der „Erfindergeist“, die „Parents for future“, der...
2026 fällt in Nordrhein-Westfalen ein kompletter Abiturjahrgang weg. Die Schulen kehren zum „G9“-System zurück. Nur Abiturienten von Berufskollegs werden dann möglicherweise einen Ausbildungsplatz suchen.
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Zur nächsten Jamsession des Jülicher Jazzclubs hat sich der Verein die Hot Pepper Jazz Band eingeladen. Das Ensemble begeistert mit ihrem lebendigen und...