Start Politik CDU Frauen Union für das Elterngeld

Frauen Union für das Elterngeld

Die Frauen Union des CDU Kreisverbands Düren-Jülich fordert: "Hände weg vom Elterngeld".

69
0
TEILEN
Logo der FU Frauen Union Kreisverband Düren-Jülich. Foto: FU Frauen Union Kreisverband Düren-Jülich
- Anzeige -

„Die Streichungspläne der Ampel-Regierung beim Elterngeld empören. Das Elterngeld ist ein wichtiger Baustein für die Gleichstellung von Müttern und Vätern. Auch gut ausgebildete Paare und junge Familien im Kreis Düren mit hohen Mieten wollen sich Familienarbeit gleichberechtigt teilen. Diese partnerschaftliche Aufgabenteilung und die Bindung an das Kind müssen für alle jungen Eltern weiter möglich sein. Wir wollen Fortschritt statt Rückschritte für Gleichstellung“, erklärt Andrea Hilger, Vorsitzende der Frauen Union Kreisverband Düren-Jülich.

Die Pläne der Bundesfamilienministerin können bis zu 435.000 Paare unter 50 Jahren betreffen, teilt die Frauen Union unter Berufung auf Berechnungen des Spiegels mit. Ministerin Paus schätzte bislang etwa nur 60.000 Familien. Junge Frauen und Eltern mobilisieren bereits gegen die Streichungspläne der Ampel-Regierung mit einer Onlinepetition für ein klares Nein zur Elterngeld-Streichung, heißt es in der Pressemitteilung.

- Anzeige -

Andrea Hilger, Vorsitzende der Frauen Union Kreisverband Düren-Jülich, weiter: „Das von der unionsgeführten Bundesregierung 2007 eingeführte Elterngeld war von Anfang an eine Maßnahme für eine partnerschaftliche Teilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit. Es dient nicht nur der Einkommenssicherung der Familien, sondern fördert die wirtschaftliche Selbständigkeit beider Elternteile. Die Streichungspläne beim Elterngeld sind ein Rückschritt für Frauen auf dem Weg, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Sie sorgen so für ihre eigene Rente vor und entlasten dauerhaft die Sozialkassen. Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es das falsche Signal der Ampel-Regierung.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here