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Brandschutzbedarfsplan

Rat und Verwaltung warten auf den Brandschutzbedarfsplan. Darin haben sie notgedrungen Übung, denn der Plan wurde schon vor mehr als zwei Jahren in Auftrag gegeben.

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Ein Brandschutzbedarfsplan beschreibt den Ist-Zustand der Feuerwehr und legt den Soll-Zustand zur Erreichung der Schutzziele fest und hat damit erhebliche Bedeutung für die Organisation unserer Feuerwehr und u.U. auch erhebliche finanzielle Auswirkungen wegen der notwendigen Anschaffungen einschließlich Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern. Es gibt leider nur wenige qualifizierte Büros, die einen derartigen Plan aufstellen können. Das von Jülich beauftragte Büro hat eine Vielzahl an Aufträgen angenommen und kommt jetzt mit der Fertigstellung nicht nach und wurde bislang von der Verwaltung aufgrund der Umstände auch eher halbherzig angemahnt.

Kurioserweise hat die Hängepartie jetzt möglicherweise sogar etwas Gutes: Nach einer aktuellen Empfehlung sollen die sogenannten Hilfsfristen, die u.a. auch maßgeblich für die Standortverteilung von Feuerwehrhäusern sind, verlängert werden. Gegenwärtig wird geprüft, ob diese Regelung auch für Jülich gilt, da die Stadt über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Eine Verlängerung der Hilfsfristen hätte nicht unerhebliche positive finanzielle Auswirkungen für Jülich und es steht zu hoffen, daß Jülich von der Regelung profitieren kann und die neuen Hilfsfristen von vorneherein in den Plan eingearbeitet werden können. Wie (und wann) es auch kommt, die SPD Fraktion wird sich dafür einsetzen, daß unsere Feuerwehr, die hervorragende Arbeit leistet, mit der notwendigen Ausrüstung ausgestattet wird. So wurde nach einem sehr konstruktiven Gespräch mit der Wehrleitung auch dem Ankauf eines notwendigen neuen Fahrzeuges für die Wache in Koslar unabhängig vom noch nicht vorliegenden Brandschutzbedarfsplan zugestimmt.

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