Start Nachrichten Pfingsten im Schuhkarton

Pfingsten im Schuhkarton

Im letzten Jahr hat die KSG Jülich über 60 Studierende in finanziellen Schwierigkeiten mit einer Beihilfe unterstützen können. Leider seien weiterhin viele Studierende in Not und die Mittel der KSG sind begrenzt. Daher wird es auch in diesem Jahr wieder eine Lebensmittelspendenaktion geben.

143
0
TEILEN
Alexander Peters ruft zur Lebensmittelspende auf. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Zu Pfingsten möchte die KSG bedürftige Studierende mit einer kleinen Lebensmittelkiste unterstützen. Jede und jeder ist herzlich eingeladen mitzumachen und eine Kiste mit verpackten, nicht verderblichen Lebensmitteln zu packen (die Packliste ist zu finden unter www.ksgjuelich.de/pfisch).

Die Kisten können heute noch von 8 bis 18 Uhr Uhr in der Christinastube (Stiftsherrenstr. 19, Hinterhof/ Toreinfahrt)  abgegeben werden. Zusätzlich gibt es heute auch eine Abgabestation im KuBa am 15 bis 19 Uhr. Außerdem besteht die Möglichkeit einer  kontaktlosen Abgabe vor der Neusser Str. 30. Hier können die Kisten unabhängig von der Uhrzeit in die Mülltonnen-Box, deren linke Tür nicht verschlossen ist, gestellt werden. Die Box wird bei Bedarf mehrmals täglich geleert. Bitte an allen Abgabestellen zum Schutz auf den Mindestabstand achten und Maske tragen.

- Anzeige -

Weitere und aktuelle Informationen findet man unter: www.ksgjuelich.de/pfisch. Außerdem würde sich die KSG sehr über weitere Spenden auf das Konto der Studentengemeinde freuen, mit denen wir die Studierenden in Not unterstützen können.

Die Kontodaten lauten:

Katholische Studentengemeinde Jülich

IBAN: DE59 3906 0180 4003 3080 10

BIC: GENODED1 AAC – mit dem Stichwort: „Zweckgebundene Spende für Coronabeihilfe 2021 und Folgejahre“

Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Dann ist es notwendig zusätzlich die Adresse im Verwendungszweck anzugeben oder per Mail an [email protected] Kontakt aufzunehmen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here