Start Nachrichten Ohne Maske kein Einkauf

Ohne Maske kein Einkauf

Ein Mann hat versucht, unter dem Einsatz von körperlicher Gewalt Katzenstreu zu stehlen. Nun ermittelt die Polizei.

216
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Weil er sich weigerte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, verließ ein Mann am Samstag in Jülich ein Geschäft, ohne seine Ware zu bezahlen. Das teilte die Polizei Düren mit. Auf dem Parkplatz kam es zu einem Gerangel mit einer Angestellten. Die Polizei ermittelt nun wegen versuchten räuberischen Diebstahls.

Gegen 11:45 Uhr forderte die Angestellte eines Marktes für Tierbedarf an der Römerstraße einen Kunden auf, entsprechend den geltenden Vorschriften eine Maske zu tragen. Mit einem Hinweis auf seine Grundrechte weigerte sich der Mann, der Aufforderung nachzukommen. Stattdessen verließ er das Geschäft, wobei er einen Sack Katzenstreu mitnahm. Die Mitarbeiterin folgte dem Mann und versuchte, die unbezahlte Ware an sich zu nehmen. In dem folgenden Gerangel schubste er die Frau, die zu Fall kam und dabei leicht verletzt wurde. Laut schimpfend bestieg der Unbekannte sein Fahrrad und fuhr auf der gegenüberliegenden Seite der Römerstraße davon.

- Anzeige -

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen versuchten räuberischen Diebstahls eingeleitet. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen schlanken Mann. Er ist mindestens 1,90 Meter groß und hat helles, rotblondes Haar. Er wird auf um die 40 Jahre alt geschätzt. Zur Tatzeit war er bekleidet mit einer blauen Jeanshose und einer schwarzen Jacke. Er trug einen Rucksack mit und nutzte ein Mountainbike.

Hinweise auf den mutmaßlichen Katzenbesitzer werden an die Polizei unter der Nummer 02421 949 6425 erbeten.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here