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Nur noch Geimpft, Getestet oder Genesen

Die Gebäude des Kreises Düren dürfen nur noch mit einem Nachweis über Genesung, Impfung oder Testung betreten werden.

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Foto: pixabay
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In den Verwaltungsgebäuden des Kreises Düren sowie in seiner Geschäftsstelle in Jülich gilt ab Montag, 6. Dezember, die 3-G-Regel für den Publikumsverkehr. Damit reagiert der Kreis Düren auf die weiter steigenden Infektionszahlen. Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden wird der 3-G-Nachweis im Eingangsbereich kontrolliert. Wer Termine in den Kreishäusern wahrnimmt, wird gebeten, den Nachweis über eine Genesung, Impfung oder einen zertifizierten Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zu erbringen. In den Gebäuden der Kreisverwaltung gilt ergänzend die Maskenpflicht.

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