Start Nachrichten Lohn nicht gezahlt?

Lohn nicht gezahlt?

Ob im Restaurant, in der Lebensmittelfabrik oder in der Bäckerei – wenn Beschäftigte im Kreis Düren handfesten Ärger mit dem Chef haben, dann ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Fachleute auf den Plan.

88
0
TEILEN
- Anzeige -

Im vergangenen Jahr waren die Rechtsexperten der NGG Aachen insgesamt 122 Mal in der Region im Einsatz. Besonders häufig ging es dabei um unterschrittene, zu spät oder gar nicht gezahlte Löhne. Allein hier gab es 76 Streitfälle, wie aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft hervorgeht.

„Auch Corona hat für etliche Nachfragen gesorgt. Je nach Branche waren die Probleme unterschiedlich: Gastro- und Hotel-Beschäftigte suchten vor allem Rat beim Thema Kurzarbeit. In der Ernährungsindustrie, die in der Pandemie teils am Limit produziert, ging es hingegen häufiger um nicht gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden“, berichtet NGG-Geschäftsführerin Diana Hafke.

- Anzeige -

Die Gewerkschafterin appelliert an die Beschäftigten aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe, Missstände nicht hinzunehmen. „Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich die Mitarbeiter nicht wehren – auch aus Angst um den eigenen Job. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird. Notfalls vor Gericht“, betont Hafke. Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum ausbleibenden Krankengeld. Bei einer Insolvenz können Beschäftigte ebenfalls Hilfe bekommen, so die NGG. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here