Start Magazin Festival „Alaaf“ am Karnevalssamstag in Planung

„Alaaf“ am Karnevalssamstag in Planung

Da es in dieser Zeit nicht anders möglich ist sagen die Karnevalsgesellschaften alle Feiern rund um die fünfte Jahreszeit ab. Aber es gibt Pläne für eine Online-Sitzung am Karnevalssamstag präsentiert vom HERZOG-Magazin.

436
0
TEILEN
Foto: Peggychoucair /pixabay
Foto: Peggychoucair /pixabay
- Anzeige -

Ganz frisch ist die Meldung des Festausschuss Jülicher Kengerzoch: Peter Hintzen hat als Vertreter aller Karnevalsvereine mit Bürgermeister Axel Fuchs vereinbart, dass am Karnevalssamstag, 13. Februar 2021 unter dem Motto „Jeck in Jülich un drömeröm“ eine gemeinsame coronakonforme Streaming-Sitzung der Karnevalsgesellschaften stattfinden soll – natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass bei veränderter Lage ein Absage möglich ist. „Karnevalisten wären ja keine Karnevalisten wenn sie nicht flexibel wären“, so Hintzen im Dankesschreiben an die Vereine, die – so ist es zu lesen – in großer Zahl ihr Mittuns zugesagt haben. Medienpartner wird das Stadtmagazin HERZOG sein und in bewährter und erprobter Manier das Streaming übernehmen. Die Vorbereitungen haben begonnen und auch „die Sponsorenmaschinerie läuft auf vollen Touren“, so Hintzen.

Bis dahin allerdings haben die Narren Sessionspause. Die Jülicher Karnevalsgesellschaften, die sich bereits vor über 40 Jahren zu einem „Ring“ zusammengeschlossen haben, um die Chancen bei der Verpflichtung von Künstlern für die jeweiligen Kostümsitzungen zu erhöhen, haben ihre Sitzungen bereits vor einiger Zeit abgesagt.

- Anzeige -

Die starke Gemeinschaft zeige sich in dem einstimmigen Beschluss der sieben Gesellschaften, zu denen Selgersdorf (ULK), Stetternich (Schanzeremmele), Koslar (Fidele Brüder), Güsten (Schnapskännchen), Lövenich (Hoppesäck), Niederzier (Fidelio) und Gevenich (Jecke) gehören. Es wird keine großen karnevalistischen Veranstaltungen geben können. „Wir sehen uns in der Verantwortung für unsere Gäste“, so Ring-Koordinator Thomas Beys. „Selbst bei Beachtung aller Hygienevorschriften gibt es ein Restrisiko von Infektionen, vor allem wenn die Stimmung zu später Stunde etwas ausgelassener wird.“

Der Vorstand der GKG Fidele Brüder Koslar schreibt: „Nach reiflicher Überlegung hat die GKG Fidele Brüder Koslar beschlossen, alle Veranstaltungen der Session 2020/2021 abzusagen. Diese Entscheidung ist uns sehr sehr schwer gefallen, aber aufgrund der Covid 19-Pandemie leider alternativlos. Die Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und Gästen lässt keine andere Entscheidung zu.“  Dabei verweist die GKG auch auf die eigenen Mitglieder. „Der regelmäßige Schulbesuch unserer Tanzkinder sowie des Kinderelferrates müssen gesichert werden. Ziel unserer Gesellschaft muss es derzeit sein, die Dinge aufrechtzuerhalten, die essenziell sind. So schwer uns allen diese Entscheidung gefallen ist, aber in der aktuellen Situation muss sich der Karneval hinten anstellen“, sagt der erste Vorsitzende der Fidelen Brüder, Heinz-Theo Meurer.

GKG Fidele Brüder

Man habe diese Entscheidung im übrigen schon getroffen, bevor das Land NRW die Sitzungen und Bälle der anstehenden Session auf die Verbotsliste gesetzt hat. „Wir wollten aber vorab alle gebuchten Künstler kontaktieren und erst aktiv das Gespräch suchen, bevor wir an die Öffentlichkeit gehen“, so Thomas Beys. So sei es tatsächlich gelungen, alle Verträge auf die Session 2022 beziehungsweise 2023 umzubuchen, so dass keine der Ring-Gesellschaften finanziellen Schaden durch die Absage fürchten muss. Die Jecken können sich also schon mal auf Martin Schopps, die Paveier, Christian Pape, Motombo und die Stattgarde Colonia Ahoi freuen.

Auch die Herzogstädter vermelden die Totalabsage. „Leider haben sich mit der seit Anfang des Jahres herrschenden Corona Regeln die Bedingungen für Feiern sehr verschärft. Aus diesem Grund und zum Schutz der Mitglieder und Gäste der Gesellschaft, hat sich Vorstand der KG entschlossen, alle Veranstaltungen für das Jahr 2020 und 2021 abzusagen“, ist so in ihrer Pressemeldung zu lesen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here