Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, müsse dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschehe dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1 000,- Euro verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten, lautet es weiter in der Pressemitteilung.