Start Nachrichten Kein Unterricht wegen Sturm

Kein Unterricht wegen Sturm

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass laut dem Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums für morgen, 17. Februar, verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet werden. Teilweise in Hochlagen Orkanböen. Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“ wird daher vom Ministerium für Schule und Bildung ein landesweiter Unterrichtsausfall für morgen angeordnet.

132
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwetterereignis ist eine ernste Gefahr insbesondere für den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden, die Schulen sind grundsätzlich geschlossen. Nach dem Sturm „Friederike“ 2018 hat die Landesregierung ein Konzept für solche Gefahrenlagen erarbeitet. Mit dem neuen Unwettererlass für die Schulen ist es nun auch möglich, dass es landesweite Entscheidungen aufgrund von extremen Wetterereignissen gibt. Diese wendet die Landesregierung an, indem für morgen der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ausfällt.“

Die Schulen wurden heute mit einer Schulmail über die Entscheidung informiert. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Lehrkräfte treten hierzu morgen unabhängig von der Entscheidung über den Unterrichtsausfall ihren Dienst an, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here