Start Magazin Gesundheit Karitative Kinotickets

Karitative Kinotickets

Es gibt Menschen, die sich einen Kinobesuch nur schwer oder gar nicht leisten können. Das Lumen hat nun für „Das aufgeschobene Kinoticket“ eine Zusammenarbeit mit der Caritas Düren-Jülich vereinbart.

89
0
TEILEN
Foto: Lumen
- Anzeige -

Die Mechanik hinter diesem zeitlich unbefristeten Angebot ist die folgende: Jeder, der online oder an den Kinokassen Tickets erwirbt, kann im gleichen Kaufvorgang ein oder mehrere sogenannte Aufgeschobene Kinotickets für je 7,50 Euro kaufen. Aber auch, wer gerade keinen eigenen Kinobesuch für sich plant, kann das gute Werk unterstützen, indem er den Kauf im Online-Shop des Filmtheaters vornimmt.

Die Tickets erhält die Caritas, die anschließend die die Eintrittsgutscheine an bedürftige Personen weitergibt, ob nun an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Die aufgeschobenen Kinotickets können von den Beschenkten an den Lumen-Kassen gegen Eintrittskarten für einen Wunschfilm für Parkett oder Logenplätze eingetauscht werden. An welchem Wochentag das Angebot genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch Wochenenden und Feiertagen sind von diesem Angebot nicht ausgenommen.

- Anzeige -

„Mit dieser Neuerung bei uns wollen wir einerseits helfen, aber andererseits auch über unsere Kanäle konkret auf den Umstand aufmerksam machen, wie vielen Menschen in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen auch die selbstverständlichsten Dinge und Freizeitaktivitäten verwehrt bleiben.“, so Benjamin Riedel, Assistent der Geschäftsführung. Elmar Jendrzey, Fachbereichsleiter Sozialräumliche Arbeit des Caritasverbandes, ergänzt: „Gerade ein Kinobesuch, der einen für zwei oder drei Stunden dem Alltag entreißt und der gerade auch für Familien ein so wohltuendes gemeinschaftliches Erlebnis ist, sollte wirklich jedem ermöglicht werden. Deshalb hoffen wir, so wie auch das Team vom Lumen, dass sich sehr viele Kinogänger solidarisch zeigen und diese Aktion im Sinne der guten Sache zu einem vollen Erfolg machen!“

Die Tickets können hier erworben werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here