Start Nachrichten Für noch mehr Solar-Dächer

Für noch mehr Solar-Dächer

Nach gut einem halben Jahr leitet der Kreis Düren nun den Endspurt auf den Fördertopf seines Klimaschutzprogrammes "1000 x 1000: Energie generieren – Energie einsparen" im Jahr 2020 ein. Noch bleibt allerdings bis zum 18. Dezember dieses Jahres Zeit, um sich eine Zulage für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher, Solarthermie und Co. zu sichern.

87
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Inzwischen sind mehr als 800 Anträge beim Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung des Kreises Düren eingegangen und bewilligt worden. Die Antragsteller erhalten Förderungen für PV-Anlagen, energetisches Sanieren von Fenstern und Außentüren, Solarthermie-Anlagen und das Nachrüsten von Batteriespeichern bei Bestandsanlagen, die nicht bereits durch den Kreis gefördert wurden. Ziel der Aktion ist der Klimaschutz, denn der Kreis Düren möchte bis 2035 klimaneutral sein. „Es haben sich bereits sehr viele Menschen im Kreis Düren um die Förderung bemüht und sich um entsprechende Anlagen gekümmert. Nun besteht die Gelegenheit, sich die letzten Förderungen für dieses Jahr zu sichern und in ein gutes Klima zu investieren“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Wer nun also noch eine Förderung beantragen möchte: Dessen Antrag muss laut dem Kreis Düren bis Freitag, 18. Dezember, bei der Kreisverwaltung eingegangen sein. Dann werde er noch seine Bewilligung erhalten. Wichtig ist dabei, dass neben dem ausgefüllten Antragsformular ein verbindliches Angebot eines Fachbetriebs für die Installation einer Photovoltaikanlage enthalten sein muss. Alle wichtigen Informationen zum Programm gibt es auf www.kreis-dueren.de/klimaschutzprogramm. Gerne beraten auch die Ansprechpartner Anne Schüssler 02421 22 1061113 und Eric Floren 02421 22 1061115 vom Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung.

- Anzeige -

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here