Bei der Landtagswahl wird über die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Landesparlaments in der 18. Legislaturperiode entschieden. Das Landesparlament besteht aus 181 Abgeordneten, von denen 128 direkt in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten gewählt werden.
An der Wahl können die Wahlberechtigten durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl teilnehmen. Der § 18 Abs. 6 der Landeswahlordnung (LWahlO NRW) sieht vor, dass im Falle persönlicher Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen die Gelegenheit gegeben werden soll, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Dieser Soll-Vorschrift möchte die Stadt Jülich auch unter den gegenwärtigen Pandemie-Bedingungen Rechnung tragen. Aus diesem Grunde werden hierfür ab Dienstag, 12. April, folgende Öffnungszeiten festgelegt:
- Montag bis Mittwoch: 9 Uhr bis 14 Uhr
- Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag: geschlossen
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Briefwahl im Rathaus nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich mit der erhaltenen Wahlbenachrichtigung an der Informationstheke an und begeben sich sodann auf dem direkten Wege in den kleinen Sitzungssaal. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder. Die Stimmzettelkennzeichnung sollte möglichst mit wählereigenem Schreibstift erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus für andere Anliegen vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für den Publikumsverkehr geöffnet.
Ungeachtet der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle durchzuführen, weist die Stadt Jülich darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen auch mittels dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Wahlscheinantrag, per E-Mail und online unter www.juelich.de beantragt werden können. Die Briefwahlunterlagen sind dann binnen zwei Werktagen bei den Bürgern. Zur Verringerung des Infektionsrisikos bittet die Stadt Jülich von dieser Option vermehrt Gebrauch zu machen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes unter den Rufnummern 02461 63 348 beziehungsweise -375 oder -376 zur Verfügung.