Start Nachrichten Hochwasser: Hilfe auch aus Polen

Hochwasser: Hilfe auch aus Polen

Über 700 Kilometer haben die fünf großen LKW zurückgelegt. Voll beladen mit 164 Bautrocknern, die von polnischen Feuerwehrleuten eingesammelt, eingeladen und zum Institut der Feuerwehr (IdF) am Campus Stockheim ausgeliefert worden sind.

383
0
TEILEN
NRW-Innenminister Herbert Reul, ein Vertreter der polnischen Feuerwehr, der polnische Generalkonsul Jakub Wawrzyniak und Peter Kaptain, Allgemeiner Vertreter des Landrats des Kreises Düren nahmen die Bautrockner in Empfang. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Es ist ein Akt der Freundschaft, der nachbarschaftlichen Verbundenheit – und vor allem eine dringend benötigte Hilfe. Zu dieser außergewöhnlichen Übergabe sind auch NRW-Innenminister Herbert Reul und der polnische Generalkonsul Jakub Wawrzyniak angereist. „Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Geräten etwas Entlastung und Unterstützung bringen können“, sagte Wawrzyniak. „Wir Polen haben selbst vor rund 25 Jahren eine Jahrhundertflut erlebt. Und seitdem wissen wir: Die menschliche Solidarität ist besonders wichtig.“

Minister Reul schloss sich mit den Worten an: „Wir durchleben in NRW schwere Zeiten, eine Naturkatastrophe, wie wir sie noch nicht kannten.“ Daher seien diese Bautrockner ein „Geschenk des Himmels“. „Ich bedanke mich beim Kreis Düren, denn all das mit Polen gemeinsam so kurzfristig zu organisieren, war mühsam.“ Der Kreis Düren fungiert als eine Zwischenstation, von der aus die Trockner weitergegeben werden. Sie kommen den Krisengebieten außerhalb des Kreises Düren zugute und werden in diesen Tagen abgeholt und Betroffenen übergeben. Die Verteilung erfolgt über das Innenministerium. „Wir sind gerne bereit, diese Aktion mit unseren Feuerwehrleuten zu unterstützen, damit die Geräte schnell dorthin kommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, sagt Peter Kaptain, Allgemeiner Vertreter des Landrats des Kreises Düren. Daher hat der Kreis Düren nicht nur die große Übungshalle des IdF zur Verfügung gestellt, sondern auch die Fahrer der LKW beherbergt. Sie brechen heute wieder in Richtung Heimat auf.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here