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Hilfe für Soloselbstständige

Ab sofort können Soloselbstständige, die im Rahmen der aufgelegten Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, jedoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, eine einmalige Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Das entsprechende Antragsverfahren ist seit dem 16. Februar über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de freigeschaltet.

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Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, aber maximal 7.500 Euro. Eine Gewährung der finanziellen Hilfe liegt vor, wenn der Umsatz des Soloselbstständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzmonat über 60 Prozent zurückgegangen ist. Als Referenzumsatz wird in der Regel das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019 herangezogen.

Weitere Informationen und Unterstützung gibt es bei Tobias Wolff, Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung, unter der Telefonnummer 02421 22 / 1061214.

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