Start Magazin Gesundheit Hier wird geimpft

Hier wird geimpft

In jeder Kommune des Kreises Düren gibt es ein Impfangebot vor Ort. Tagesimpfstellen werden in den Kommunen eingerichtet, die nicht vom Impfbus angefahren werden. Zudem hat die Impfstelle in Düren und in Jülich geöffnet. Es sind sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen dort möglich.

222
0
TEILEN
Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Die Auffrischimpfungen sind frühestens fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich und nur für Personen ab 18 Jahren. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die Auffrischimpfung erhalten. Die Auffrischimpfungen erfolgen mit den Impfstoffen von Biontech oder Moderna (je nach Verfügbarkeit) und werden dem Kreis vom Land NRW zugeteilt.

Bei allen Impfangeboten des Kreises ist kein Termin erforderlich. Aufgrund der hohen Anfrage ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wenn möglich, sollte der ausgefüllte und unterschriebene Anamnese- und Einwilligungsbogen mitgebracht werden. Diese können hier heruntergeladen werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html

- Anzeige -

Geimpft werden kann jeder ab 12 Jahren (Auffrischimpfungen ab 18 Jahren). Bitte Personalausweis und (wenn vorhanden) den Impfpass mitbringen. Alle Infos zum Impfen gibt es unter www.kreis-dueren.de/impfen

Die Haltestellen des Impfbusses in dieser Woche in Jülich:

  • Montag, 29. November: 15 bis 18 Uhr in der Kopernikusstraße, Höhe Hausnummer 5 oder 12
  • Sonntag, 5. Dezember: 15 bis 18 Uhr, Am Schulzentrum

Die Jülicher Impfstelle ist in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich, Düsseldorfer Straße 6. Die Impfstelle in Düren in der Zehnhofstraße 4. Geöffnet sind beide von montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here