Start Nachrichten Harmonisch bauen

Harmonisch bauen

Neubauten können in historischen Innenstädten oder als Anbauten an historischen, möglicherweise denkmalgeschützten Gebäuden wie Fremdkörper wirken. Dass historische Ensembles auch auf gelungene Weise baulich ergänzt werden können und worauf bei entsprechenden Neubauvorhaben geachtet werden sollte, zeigt die frisch gedruckte Handreichung des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) unter dem Titel „Neubauten im historischen Kontext“.

170
0
TEILEN
v.l.: Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke, Dr. Elke Janßen-Schnabel, Dr. Jascha Braun (alle LVR-ADR), Bürgermeisterin Dr. Carmen Krämer (Monschau) und Architekt Peter Kutsch mit der neuen Handreichung in der Altstadt von Monschau. Foto: Björn Schmitz, Stadt Monschau
- Anzeige -

Positive Beispiele aus weiten Bereichen des Rheinlands verdeutlichen anhand von Fotos, kurzen Texten und Lageplänen, worin die Qualität der unterschiedlichen baulichen Ergänzungen besteht. Ein einführender Text widmet sich der Frage, wie der Wandel unserer gebauten Umgebung unter Rücksichtnahme auf die wesentlichen Merkmale historischer Gebäude und Ensembles gelingen kann. Und schließlich bietet die Handreichung eine Checkliste an, die der Ortsanalyse dient und dadurch Planenden hilft, Altes und Neues auf sensible Weise zu verbinden.

Die Broschüre steht zum Herunterladen auf der Homepage des LVR-ADR, denkmalpflege.lvr.de: Handreichung „Neubauten im historischen Kontext“, LVR-ADR

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here