Start Nachrichten Fleisch auf dem Beifahrersitz

Fleisch auf dem Beifahrersitz

Am Donnerstag wurden in Düren, Willi-Bleicher-Straße, Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch den Verkehrsdienst der KPB Düren durchgeführt. Das berichtet die Polizei.

165
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Zusammen mit dem Zoll und der BAG wurden insgesamt 50 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. Der Kreis Düren beteiligte sich an den Kontrollen mit Mitarbeitern der Lebensmittelkontrolle. Während sich der Zoll der Bekämpfung der Schwarzarbeit widmete, überprüfte die BAG die Maut und Lenk- und Ruhezeiten. Der Verkehrsdienst Düren legte das Augenmerk vermehrt auf die Ladungssicherung und den technischen Zustand der Fahrzeuge.

Während der Kontrollaktion fielen insbesondere zwei Transporter aufgrund -zunächst- erheblicher Mängel in der Ladungssicherung auf. In einem Fall wurde der Verdacht einer Überladung durch eine Wägung bestätigt werden. Der Transporter war 800 Kilogramm zu schwer. Zudem befanden sich 16 Kilogramm ungekühltes Fleisch auf dem Beifahrersitz. In einem anderen Fall konnten fünf Kilogramm ebenfalls nicht ordnungsgemäß gekühlte Fleischware festgestellt werden. In beiden Fällen wurde das Fleisch durch das Veterinäramt eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

- Anzeige -

Kräfte des Zolls stellten fest, dass sich der Fahrer darüber hinaus illegal im Bundesgebiet aufhielt und auch keine Arbeitserlaubnis hatte. Er wurde vorläufig festgenommen und nach einem Identitätsfeststellungsverfahren dem Ausländeramt übergeben.

Ein Fahrer wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen und dem Polizeigewahrsam in Düren zugeführt werden. Nach Zahlung einer Geldstrafe von ungefähr 4000 Euro konnte die Freiheitsstrafe abwendet werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here