Eine Meldung bis zwei Monate nach Beginn oder Ende der Tierhaltung gilt als rechtzeitig. Bei einer späteren Meldung liegt ab dem Juli ein Verstoß gegen die Meldepflicht vor, der mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 50 Euro pro Tier sanktioniert werden kann. Die Anmeldeformulare für diese Haustiere gibt es unter http://bit.ly/MeldepflichtHaustier. Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung ist Frau Mödrath. Diese ist unter der Telefonnummer 02421 22 1066311 erreichbar.
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht nach § 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung dient dem Zweck, Wildfänge, illegale Einfuhren sowie illegalen Handel von besonders geschützten Arten zu verhindern. Sie schreibt vor, dass die Haltung von Tieren der besonders geschützten Arten unverzüglich nach Beginn der Haltung unter Angabe der Anzahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Standort, Verwendungszweck und individueller Kennzeichnung bei der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden muss. Veränderungen im Tierbestand sind ebenfalls zu melden.