„Finanziell sowie zeitlich zu aufwendig und in Räumen, die man gut durchlüften kann, nicht notwendig“, könnte man einen Brief des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen kurz zusammenfassen, in dem es um den Nutzen von Luftfilterungsanlagen in Schulräumen geht und auch der kommunalen Politik in der Kulturmuschel vorgestellt wurde. So ist in dem Brief beispielsweise folgendes zu lesen: „Der mit dem Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen verbundene finanzielle und zeitliche Aufwand macht es derweil vollkommen unmöglich, sämtliche Schulräume innerhalb eines so kurzen Zeitraums wie der laufenden Sommerferien entsprechend auszurüsten.“ Außerdem: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger ist mit dem Einsatz stationärer raumlufttechnischer Anlagen auch aufgrund der aktuellen Ausführungen des Umweltbundesamts nicht als wirkungsgleich anzusehen. Ein Zusatznutzen kann für Schulräume mit guter Lüftungsmöglichkeit nicht quantifiziert werden. Lediglich für Schulräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar beziehungsweise Lüftungskappen mit minimalem Querschnitt) und für gar nicht zu belüftende Schulräume wird der Einsatz dieser Geräte als ’sinnvoll‘ bezeichnet.“
Dabei stützt sich der Städte- und Gemeindebund auf Aussagen des Umweltbundesamtes, die Schulräume in drei Klassen einteilt. In der ersten Kategorie können Fenster komplett geöffnet werden oder haben „raumlufttechnische Anlagen“. Das sind beispielsweise Anlagen, die im Klassenzimmer verbrauchte Luft absaugen und neue zuführen. Hier sind laut dem Umweltbundesamt Luftreinigungsgeräte, die die Luft virenfreier machen, nicht notwendig. In der zweiten Kategorie können Fenster nur gekippt werden und Lüftungsanlagen gibt es auch nicht. Das sind dann Räume mit „eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“, in denen entweder eine Lüftungsanlage eingebaut oder mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden sollte. In der Kategorie drei kann überhaupt nicht gelüftet werden. Solche Klassenzimmer seien für den Unterricht aber sowieso nicht geeignet, denn in „solchen Räumen reichern sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten an. Auch viele gasförmige chemische Schadstoffe verbleiben im Raum. Jenseits des hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1.000 ppm sinkt die Konzentration und Lernfähigkeit.“
Wichtige „Bremsen“ bei der Ausbreitung des SARS-CoV-2 seien folglich weiterhin der Mund-Nasen-Schutz, die Reinigung von Kontaktflächen, Testungen der Schüler sowie frische Luft. Was nirgendwo steht: Wir haben gerade Ende August und im Hebst und Winter wird es naturgemäß kälter. Und was tun, falls es richtig kalt wird? Dann ist die Schwierigkeit des letzten Jahres wieder gegeben, wenn die Schüler mit der dicken Winterjacke im Klassenzimmer sitzen müssen, denn die Fenster einfach zuzulassen, ist keine Option.
Gegenstand der Diskussion sind vor allem Schulen, in denen die Kinder noch unter 12 Jahre alt sind – also vor allem Grundschulen. Denn für diese Kinder gibt es noch keine Impfempfehlung. Aktuell wird nebenbei bemerkt auch für diese Altersgruppe geforscht. Das berichtet zum Beispiel die Frankfurter Allgemeine.
Gerade setzt man sich in Jülich mit diesem Problem auseinander. Die Stadtverwaltung hat ein Ingenieurbüro beauftragt, das gerade in der Gemeinschaftsgrundschule Nord untersucht, ob und wie man die Luftqualität verbessern muss und kann. Dadurch sollen auch Rückschlüsse für die anderen Schulen in Jülich möglich werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, will die Stadtverwaltung hierüber informieren.
Als dies den Jülicher Politikern vorstellt wurde, setzten sich Emily Willkomm-Laufs (Grüne) und Frank Radermacher (CDU) für den Einsatz von CO²-Ampeln ein. Diese werden, so Laufs, in einigen Schulen in Jülich bereits eingesetzt. Die Ampeln zeigen an, wenn sich die Luftqualität verschlechtert und gelüftet werden sollte.