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Die aktuellen Corona-Zahlen

Aktuell sind im Kreis Düren 73 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Insgesamt sind aktuell 171.816 Menschen im Kreis Düren vollständig geimpft. 135.941 haben die erste Impfung erhalten.

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Foto: pixabay
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Aktuell gibt es in Jülich zwei Infizierte. Die Anzahl der Todesopfer beträgt im Kreis Düren 289.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 12,8. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw.

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In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen im Kreis Düren gestiegen.Für den Kreis Düren gelten somit ab Freitag, 23. Juli, nicht mehr die Maßnahmen der Inzidenzstufe 0, sondern die der Inzidenzstufe 1. Eine Übersicht über die Maßnahmen der einzelnen Stufen gibt es beim NRW-Gesundheitsministerium unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

Die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz zwischen 10,1 und 35) regelt unter anderem:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
  • Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. (Gilt, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt)
  • Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen möglich. Aktuell Negativtest oder Mindestabstand erforderlich.
  • Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen.
  • Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen. Bis zum 27. August dürfen Clubs, Discotheken und andere Einrichtungen die geschlossenen Räumlichkeiten nicht öffnen.
  • Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen mit negativem Testnachweis erlaubt. Das gilt auch für das Dürener Sommer-Special.
  • Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit.
  • Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne Testnachweise erlaubt.

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