Zukünftig haben nicht nur Eigentümer von Blindenführhunden, sondern alle Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch einen Assistenzhund einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Beispiel zu Supermärkten oder Restaurants. Betriebe, die schwerbehinderte Menschen beschäftigten möchten, können sich künftig an eine trägerunabhängige Lotsen- und Beratungsstelle wenden, die sie über die große und häufig unübersichtliche Palette an Fördermöglichkeiten informiert und bei der Antragstellung unterstützt. Damit helfen wir vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen – und wir helfen Menschen mit Behinderungen, den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Darüber hinaus können Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen künftig neben einem Budget für Arbeit auch ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Gesellschaftsbereichen ist mir ein wichtiges Anliegen“, unterstreicht der Christdemokrat Rachel. Dieses Gesetz leiste hierbei einen wichtigen Beitrag.
Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz
„Der Bundestag hat das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Damit machen wir einen weiteren Schritt Richtung inklusiver Gesellschaft“, teilt der Dürener Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU) mit.
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