Das Rathaus bleibt wie bisher nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter strenger Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für den Publikumsverkehr geöffnet.
Zusätzlich müssen die Bürger einen 3G-Nachweis (Geimpft – Genesen – Getestet) erbringen. Die Einhaltung der 3G-Regelung wird mithilfe der CovPassCheckApp kontrolliert. Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Termine können über die bekannten E-Mail-Adressen oder Durchwahlnummern der Fachbereiche vereinbart werden. Sollten die Kontakte nicht bekannt sein, hilft die Zentrale der Stadtverwaltung weiter (02461/63-0 oder [email protected]).
Zur weiteren Kontaktreduzierung können Sie in ausgewählten Bereichen auch die Online-Angebote der Stadt Jülich nutzen. Diese finden Sie unter www.juelich.de/formularservice.
Der Zugang zum Rathaus ist weiterhin ausschließlich über den Haupteingang an der Großen Rurstraße möglich. Als Ausgang fungiert weiterhin der Nebeneingang Kartäuserstraße.