„Der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes wird um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert“, sagt der Dürener Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU). Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten.
Familien können zehn Jahre lang jährlich 1 200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und nun dem 31. März 2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben. Ursprünglich endete die Frist zu Silvester.
„Damit helfen wir Familien, ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen“, so der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung. Im durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
„Das sind wirklich gute Nachrichten für alle Familien mit Kindern. Gerade Familien benötigten Unterstützung – das ist insbesondere in der CoronaZeit deutlich geworden. Deswegen werde ich mich auch in Zukunft für eine Verlängerung des Baukindergeldes einsetzen“, so Thomas Rachel (CDU). Zum Ende August 2020 hatten rund 260 500 Familien das Baukindergeld beantragt. Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: Ungefähr 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt.