Seit der Reform des Ausbildungsförderungsgesetzes (kurz BAföG) im Jahr 2019 können noch mehr junge Menschen von der staatlichen Förderung profitieren. Darauf weist der Kreis Düren hin. Dieser ist für die Bearbeitung des Schüler-BAföG zuständig, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Das BAföG sorgt dafür, dass junge Menschen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Familie ihren Wunschberuf erlernen können. Damit die staatliche Unterstützung zum Beginn des Schuljahres 2020/21 rechtzeitig fließt, sollten Schülerinnen und Schüler ihren BAföG-Antrag schon jetzt einzureichen, denn Nachzahlungen gibt es nicht. Hierzu sollten sie möglichst das Portal bafoeg-online.nrw.de nutzen. Das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreisverwaltung Düren bearbeitet die Anträge aller im Kreis Düren Wohnenden. Da das Kreishaus zurzeit aufgrund der Pandemie für Besucher nicht zugänglich ist, erfolgt die Antragsberatung telefonisch unter den Rufnummern 02421 221 050-213, -211 oder -210.