Start Nachrichten Aufregerthema Baustelle

Aufregerthema Baustelle

Die Baustelle auf der B 56n in Düren führt durch lange Rückstaus zu Diskussionen. Nun nimmt die Stadt Düren Stellung.

201
0
TEILEN
- Anzeige -

Seit der Freigabe des zweiten Abschnitts der B 56n in Düren zwischen Kölner Landstraße und Schoellerstraße sowie der Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage am Anschlussknotenpunkt B 56n/ Schoellerstraße komme es vermehrt zu Beschwerden hinsichtlich des Rückstaus sowohl auf der Schoellerstraße als auch auf der Eisenbahnstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts.  Das meldet die Stadt Düren.

Dazu teilen der Landesbetrieb Straßen. NRW und die Stadt Düren mit: „Der Planung einer solchen großen Maßnahme liegen Prognosewerte zu Grunde, anhand derer unter anderem die Signalprogramme der Lichtsignalanlagen erstellt werden. Bisher hat sich der Verkehr jedoch noch nicht im gewünschten Maße auf die neu freigegebene Umgehungsstraße umverteilt. Eine entsprechende Umgewöhnungsphase nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch. Insofern gehen wir davon aus, dass sich das Verkehrsverhalten in den kommenden Wochen sukzessive ändert und die Probleme geringer werden.“ Herr Savelsberg, Leiter des Amtes für Tiefbau und Grünflächen erläutert: „Jetzt Kapazitäten von der B 56n auf die Schoellerstraße umzuverteilen, würde der gewünschten Verlagerung des Verkehrs auf die Ortsumgehung entgegen wirken. Wir sehen allerdings, dass die aktuelle Situation stark zulasten der Eisenbahnstraße geht, deren Nutzer nicht auf die B 56n ausweichen können. Daher prüfen wir gerade, ob an der Kreuzung Schoellerstraße / Eisenbahnstraße Anpassungsmöglichkeiten gegeben sind.“

- Anzeige -

Sofern sich das zuvor prognostizierte Verkehrsverhalten auch nach den Sommerferien nicht einstellt und weiterhin gravierende Rückstauprobleme verbleiben, werde selbstverständlich auch die Signalsteuerung an der Kreuzung B 56n/ Schoellerstraße angepasst.

Erst kürzlich fuhr ein Autofahrer in der Baustelle einen Bauarbeiter an. Dieser wurde leicht verletzt. 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here