Die Konzession für die Altkleidercontainer wird öffentlich ausgeschrieben, nachdem der Stadtrat dafür am vergangenen Montag das Vergabeverfahren beschlossen hat. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Gewerbetreibende. Es entscheidet das Bieterverfahren. Ist das Gebot mehrerer Bieter gleich, entscheiden weitere Faktoren. Ein Beispiel könnte hier die Ortsnähe sein.
Hintergrund der Abstimmung im Stadtrat ist ein Gerichtsverfahren zwischen der Stadt und einem Gewerbetreibenden, nachdem die Stadt eine Sondernutzungsgenehmigung ablehnte. Der Gewerbetreibende klagte – erfolgreich. Mit dem Ratsbeschluss und der Konzession soll nun für die Stadt Jülich juristische Sicherheit geschaffen werden. Zudem soll verhindert werden, dass die Altkleidercontainer überall und in größerer Zahl aufgestellt werden können. Vorgesehen sind insgesamt 37 Standorte mit 45 Containern im gesamten Stadtgebiet.
Damit bleiben nicht alle Standorte der Altkleidercontainer erhalten. Container, die wiederholt von Vandalen in Angriff genommen worden, werden nämlich nicht weiter betrieben. Untenstehend ist eine Liste mit allen Standorten, wo auch noch im kommenden Jahr Altkleider, Schuhe und Heimtextilien abgegeben werden können.
