Start Stadtteile Jülich Aktionswoche zum Thema Fahrrad und Pedelec

Aktionswoche zum Thema Fahrrad und Pedelec

Im Rahmen einer landesweiten Aktionswoche führte die Kreispolizeibehörde Düren einen Schwerpunkteinsatz durch, bei dem sowohl das Verhalten von, als auch gegenüber Radfahrenden kontrolliert wurde.

78
0
TEILEN
Polizei-Auto-Archivbild-Polizeiauto-Foto-Arno-Bachert-stock.adobe_.com
- Anzeige -

Fakt ist, lässt die Polizei in einer Pressemitteilung wissen, dass der Radverkehr ein integraler Bestandteil und eine zentrale Säule eines modernen Verkehrssystems sei und mit Blick auf die Mobilitätswende immer mehr an Bedeutung gewänne. Vor allem Pedelecs würden bei Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern immer beliebter.

Das wird auch in der Unfallstatistik sichtbar: Während die Zahl der Fahrradunfälle zurückging, stieg die Zahl der Unfälle mit Pedelecs deutlich an. Waren es noch elf Pedelecunfälle im ersten Halbjahr 2020, wurden im Vergleichszeitraum 2021 bereits 27 verzeichnet.

- Anzeige -

Da insbesondere ältere Pedelecfahrerinnen und -fahrer bei Verkehrsunfällen zu Schaden kommen, bot die Verkehrsunfallprävention auf dem Marktplatz in Jülich ein Training für die Altersgruppe 65+ an. Einige der Teilnehmenden waren für diese Veranstaltung extra aus Duisburg angereist.

Bei den Kontrollen zur Aktionswoche zeigte sich glücklicherweise, dass sich der größte Teil der Radler verkehrsgerecht verhielt. Lediglich drei Verstöße mussten geahndet werden, weil sie den Radweg in die falsche Richtung nutzten, ein weiterer missachtete die Vorfahrt. Besorgniserregender war das Verhalten von vier Autofahrern, die während der Fahrt unter dem Einfluss von Drogen standen. Allen vieren wurde eine Blutprobe entnommen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here