Start Magazin Gesundheit 7-Tagesinzidenz bei 145,9

7-Tagesinzidenz bei 145,9

Aktuell sind im Kreis Düren 839 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit der letzten Meldung gibt es 120 Neuinfektionen. Leider sind vier weitere Menschen gestorben (44, 62, 81 und 91 Jahre). "Wir wünschen den Angehörigen in dieser schweren Zeit viel Kraft. Wir teilen ihre Trauer", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Somit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf 261. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 11.792 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 89 und beträgt nun 10.692. 

205
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests am Sonntag im Kreishaus Düren sowie in der Geschäftsstelle Jülich wurde von rund 800 Bürgern wahrgenommen. Zwei Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Im Anschluss erfolgte bei den positiv Getesteten noch ein ergänzender PCR-Test.

52.450 Menschen im Kreis Düren haben im Impfzentrum des Kreises Düren bisher die Erstimpfung erhalten und 18.561 sind dort zum zweiten Mal geimpft worden (das sind 1706 Erstimpfungen und 1252 Zweitimpfungen mehr als bei der letzten Meldung am 16.4.).

- Anzeige -

Die 839 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 73 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 817)
  • Düren: 331 (5059)
  • Heimbach: 18 (165)
  • Hürtgenwald: 13 (340)
  • Inden: 18 (212)
  • Jülich: 97 (1185)
  • Kreuzau: 66 (616)
  • Langerwehe: 31 (422)
  • Linnich: 29 (453)
  • Merzenich: 26 (471)
  • Nideggen: 22 (423)
  • Niederzier: 47 (654)
  • Nörvenich: 13 (368)
  • Titz: 32 (267)
  • Vettweiß: 23 (340)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 261.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 145,9. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here