In den kommenden Wochen bis Ende August sind Ableser im Auftrag der SWJ in Jülich unterwegs, um die exakten Zählerstände zu notieren. Das gilt für die Kunden, die für die letzte Jahresverbrauchsabrechnung ihre Werte nicht gemeldet haben. Auch, wenn sie von einem anderen Lieferanten versorgt werden.
Schätzwerte bereinigen und Schutz vor „bösen Überraschungen“
Haben Kunden zum Ende letzten Jahres keine Zählerstände übermittelt, wurden diese nach dem energiewirtschaftlichen Regelwerk auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt. „Das kann aber natürlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen“, erklärt Manuela Leipertz.
„Wir sind als Netzbetreiber nicht nur dazu verpflichtet, die tatsächlichen Zählerstände zu ermitteln – wir möchten dies auch für unsere Kunden tun. So gibt es am Jahresende keine ‘bösen Überraschungen‘, wenn die Abschläge kleiner als der tatsächliche Verbrauch waren – und es so zu Nachzahlungen kommt.“
Ableser können sich ausweisen
Wichtig zu wissen: Alle Ableser können sich als Beauftragte der SWJ ausweisen. „Sollten dennoch Zweifel an der Identität bestehen oder sonstige Fragen auftreten, stehen die Mitarbeiter unseres Teams Ablesung unter den Rufnummern 0 24 61 / 625 – 146 oder – 158 gerne zur Verfügung“, so Manuela Leipertz.