Start Nachrichten Region Schnelles Internet

Schnelles Internet

"Es ist ein positiver Tag für Aldenhoven und die Region", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn, als er heute (9.9.) mit Bürgermeister Ralf Claßen den Startschuss für schnelle Internetleitungen in Aldenhoven gab.

250
0
TEILEN
Schnelles Internet im Blick: Landrat Wolfgang Spelthahn (3. v. l.) und Bürgermeister Ralf Claßen (5. v. l.) mit Vertretern der Bezirksregierung, des Kreises Düren, des Telekommunikationsunternehmens, der Baufirma und der Bezirksregierung an der Gesamtschule Aldenhoven/Linnich. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Dabei geht es um den von Bund und Land geförderten Ausbau von Glasfaserleitungen für die drei Aldenhovener Schulen, 16 Gewerbebetriebe und zahlreiche Häuser. Der Kreis Düren hat insgesamt eine Förderung von zwölf Millionen Euro erhalten, um das schnelle Internet voranzutreiben. Finanzielle Unterstützung gibt es in den Gebieten, in denen am Markt tätige Unternehmen mangels Wirtschaftlichkeit selbst keine Leitungen verlegen würden.
„Es versteht sich heute von selbst, dass schnelle Internetleitungen überall verfügbar sein sollten“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Genau dieses Ziel verfolge der Kreis Düren für seine 15 Kommunen.

Von „einem Wettbewerbsvorteil“ sprach Aldenhovens Bürgermeister Ralf Claßen, der seine Gemeinde „auf einem guten Weg“ sieht. Den geförderten Ausbau bewerkstelligt im Nordkreis das Dürener Unternehmen Soco Network Solutions. Geschäftsführer Stephan Fuß betonte heute beim Ortstermin, an dem auch Vertreter der Bezirksregierung teilnahmen, dass der geförderte Ausbau in Aldenhoven bereits Ende des Jahres abgeschlossen sein soll.

- Anzeige -

Nach dem von Bund und Land unterstützten Ausbau werden im Kreis Düren alle Schulen, Gewerbegebiete und knapp 2700 Haushalte von Glasfaseranschlüssen profitieren können, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here