
Im Wortsinne „beeinträchtigend“ sind manche Einschränkungen. So machen zum Beispiel Lernbehinderungen so manchem Jugendlichen die Schulzeit nicht gerade einfach. Und wie geht es nach der Schule weiter, wenn Rechnen, Schreiben, Lesen schwierig sind?
Els Meyer, als Fachberaterin für inklusive Bildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen zuständig, weiß Rat: Die sogenannte Fachpraktikerausbildung kann für viele künftige Azubis der richtige Weg sein. Fachpraktiker durchlaufen eine „reduzierte Ausbildung“, was jetzt allerdings nicht bedeutet, dass die Ausbildung kürzer und die praktischen Inhalte irgendwie einfacher wären. Reduziert wird die Theorie. Zudem bekommen die Azubis konkrete Unterstützung wie etwa einmal in der Woche Nachhilfeunterricht, um leichter durch die Berufsschule zu kommen.
„Die Ausbildung zum Fachpraktiker darf nicht jeder machen“, weiß Els Meyer, „die Agentur für Arbeit prüft das im Einzelnen.“ Wird die Ausbildung befürwortet, erhält der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung.
Im Bezirk Aachen, der auch den Kreis Düren einschließt, gibt es verschiedene Arbeitsfelder für Fachpraktiker: Hauswirtschaft und Gärtnerei, Metall- und Holzbearbeitung, Maler- und Lackierer, Küche, Verkauf und Lagerlogistik sowie den Service in sozialen Einrichtungen.
Wer eine körperliche Beeinträchtigung hat, kann ebenfalls auf Unterstützung zählen. Wer etwa aufgrund einer Spastik beim Schreiben länger braucht, kann einen sogenannten Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen. Auch technische Hilfsmittel können sinnvolle Erleichterung für Azubis bieten. Ansprechpartnerin bei der IHK ist auch hier Els Meyer, die dann häufig das Inklusionsamt des LVR einbindet. Dieses kümmert sich dann unter anderem um die Übernahme großer Teile der Kosten und einen an die individuellen Bedürfnisse angepassten Arbeitsplatz.
Die persönlichen Bedürfnisse müssen auch bei einer möglichen Ausbildung im Handwerk berücksichtigt werden, sagt Tom Schruff, der bei der Handwerkskammer vor allem Arbeitgeber berät. Wer im Rollstuhl sitzt und Tischlerin, Schuster oder Schneider werden möchte, dessen Arbeitgeber bekommt bei Tom Schruff die entsprechende Beratung, um etwa sich um höhenverstellbare Maschinen zu kümmern.
Für hörbeeinträchtigte Auszubildende braucht ein Betrieb beispielsweise optische Warnsysteme, die etwa anzeigen, ob eine Kreissäge läuft. Ansonsten steht einem gehörlosen Azubi jeder Weg offen, meint Schruff überzeugt. Nicht hören können bedeutet schließlich nicht, andere Dinge nicht zu können.
Wer Fragen rund um das Thema Beeinträchtigung und Ausbildung hat, kann sich an das LVR-Inklusionsamt und den sogenannten Integrationsfachdienst wenden. Ansprechpartnerin dort ist Theresa Kares, Email [email protected], Telefonnummer 0221 / 809-5336. Auch Fachberaterin Els Meyer von der IHK Aachen hilft gerne weiter, Email
[email protected], Telefonnummer 0241 / 4460-129.