Start Stadtteile Jülich Job-Café öffnet

Job-Café öffnet

Berufsberatung für Frauen im Stadtteilzentrum Nordviertel

89
0
TEILEN
Foto: Melk Hagelslag | Pixabay
- Anzeige -

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Jülich bietet gemeinsam mit Andrea Hilger, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Aachen-Düren am Freitag, 17. November von 9 – 12 Uhr im Stadtteilzentrum Nordviertel in der Nordstraße 39 eine kostenlose, persönliche Beratung für Frauen rund um die Themen Wege aus der Arbeitslosigkeit, Wiedereinstieg in den Beruf, Fortbildung, berufliche Veränderung und Existenzgründung an.

In den Gesprächen können erste individuelle Ideen gesammelt und Fragen rund um den Arbeitsmarkt beantwortet werden. „Wir holen die Frauen dort ab, wo sie sich gerade befinden. Das kann ein Wiedereinstieg nach der Familienzeit sein aber auch eine berufliche Veränderung.“, so Jessica Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Jülich. „Es gibt so viele Fortbildungs- und Unterstützungsangebote, die den meisten aber leider nicht bekannt sind. Wir wollen den Frauen ihre individuellen Möglichkeiten aufzeigen und sie somit ermutigen ihre Potentiale zu nutzen.“

- Anzeige -

Das Job-Café bietet zudem die Gelegenheit, sich über die beruflichen Möglichkeiten, auch als Quereinsteigerin, bei der Stadt Jülich zu informieren.

Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung unter [email protected] oder telefonisch unter 02461/63-377 gebeten.

TEILEN
Vorheriger ArtikelMit dem HERZOG gewinnen
Nächster ArtikelTierische Hilfe auf dem Rad und zu Fuß
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here